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   BGH, 18.05.2017 - 2 StR 83/17   

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https://dejure.org/2017,22295
BGH, 18.05.2017 - 2 StR 83/17 (https://dejure.org/2017,22295)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2017 - 2 StR 83/17 (https://dejure.org/2017,22295)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 2 StR 83/17 (https://dejure.org/2017,22295)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB
    Versuchter Totschlag: Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Tragfähige Begründung der Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz; Annahme oder Ablehnung bedingten Tötungsvorsatzes im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tragfähige Begründung der Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz; Annahme oder Ablehnung bedingten Tötungsvorsatzes im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Tragfähige Begründung der Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz; Annahme oder Ablehnung bedingten Tötungsvorsatzes im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände

  • datenbank.nwb.de

    Versuchter Totschlag: Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 280
  • StV 2018, 743
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 83/17
    Dabei ist die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ein wesentlicher Indikator (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 26/99, NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 83/17
    Die Annahme oder Ablehnung bedingten Tötungsvorsatzes können nur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444).
  • BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 83/17
    Daran gemessen hätte sich das Landgericht mit einigen nach Sachlage in Betracht kommenden Umständen auseinander setzen müssen, die den Vorsatz insoweit in Frage zu stellen geeignet wären (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 204; NStZ-RR 2005, 304).
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes;

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 83/17
    Bei der Würdigung des Willenselements ist neben der konkreten Angriffsweise jedoch regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die erforderliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267, 268; Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14, StV 2015, 695).
  • BGH, 09.06.2015 - 2 StR 504/14

    Mord (Tötungsvorsatz)

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 83/17
    Bei der Würdigung des Willenselements ist neben der konkreten Angriffsweise jedoch regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die erforderliche Gesamtbetrachtung einzubeziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267, 268; Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14, StV 2015, 695).
  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 195/05

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; Hemmschwelle; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 83/17
    Daran gemessen hätte sich das Landgericht mit einigen nach Sachlage in Betracht kommenden Umständen auseinander setzen müssen, die den Vorsatz insoweit in Frage zu stellen geeignet wären (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 204; NStZ-RR 2005, 304).
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